Die Kanzlei unterstützt Mandanten vor Gericht in den folgenden Angelegenheiten:
- Konkursanfechtungsklagen
- Anträge (rechtzeitige und verspätete) auf Zulassung zum Staat der Verbindlichkeiten;
- Einspruchsurteile zum Stand der Verbindlichkeiten und zu den Verteilungsplänen;
- Urteile über den Widerruf von Krediten
- Konkursanträge;
- Einspruch gegen die Genehmigung von Vorsorge- und Konkursvereinbarungen,
- Unterstützung bei der Bewertung und/oder Vorlage von Anträgen auf Vergleich mit Gläubigern und Konkurs.
Die Kanzlei unterstützt Unternehmen in wirtschaftlichen und finanziellen Krisen mit dem Ziel, gemeinsam mit dem Unternehmer die Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zu identifizieren und die Sanierung zu planen. Die Vorgehensweise ist im Wesentlichen wie folgt.
ÜBERPRÜFUNG DER BEDINGUNGEN UND URSACHEN DER KRISE
Sie besteht aus einer Überprüfung der Ursachen, die zur Krise geführt haben, durch eine Ist- und Trend-Analyse der Marktbedingungen und des Geschäftspotenzials sowie der Überprüfung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung. Die Analyse wird mit der Überprüfung der Schwere der Eigenkapital- und Finanznot fortgesetzt, als Vorbereitung für die Identifizierung von Lösungsinstrumenten.
EINRICHTEN VON LÖSUNGSMECHANISMEN
Diese besteht in der Identifizierung von Instrumenten, ob konkurrierend, außergerichtlich, M&A usw., die nützlich oder unabdingbar sind, um eine wirtschaftliche und finanzielle Sanierung zu erreichen. Die Firma prüft die Lösungen und stellt die Auswirkungen, den Nutzen, die Kosten und die Risiken für das betreute Unternehmen dar.
UNTERSTÜTZUNG BEI DEM WIEDERHERSTELLUNGSPROJEKT UND BEI VERHANDLUNGEN
Die Kanzlei unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung des Reorganisationsprojekts, sowohl bei der Durchführung der darin vorgesehenen außerordentlichen Operationen als auch bei der Durchführung von Konkurslösungen, mit besonderem Augenmerk auf die Verhandlungen mit den Gläubigern, vor allem den Banken, aber auch den Lieferanten, dem Personalwesen usw…