Die Kanzlei unterstützt den Mandanten bei der Analyse einzelner (noch offener oder bereits erloschener) Bankpositionen mit technischer und buchhalterischer Expertise, die darauf abzielt, die auf den Girokonten zu Unrecht belasteten Beträge als Anatokismus zu beziffern, sowie bei dem Verfahren zur Erlangung der Rückzahlung von zu Unrecht geleisteten Zahlungen im Laufe der Bankbeziehung.
Anatokismus-banking
Die Tätigkeit folgt der Orientierung des Kassationsgerichtshofs (Urteil 21095 von 2004), der die Unzulässigkeit des sog. Anatokismus im Bankwesen sanktioniert hat, d.h. die vierteljährliche Kapitalisierung des Zinsaufwands für Kontokorrentkredite und die gleichzeitige jährliche Auszahlung der Zinserträge für Guthaben. Auf dieser Grundlage können Inhaber von Girokonten, die bei einer beliebigen Bank einen Sollsaldo aufweisen und seit mehr als 10 Jahren nicht mehr gelöscht wurden, das Vorliegen der Voraussetzungen für den Antrag prüfen.
Technische und buchhalterische Begutachtungen
Die Kanzlei erstellt auch buchungstechnische Berichte, die darauf abzielen, die extrem niedrigen Zinsen in den häufigen Fällen von Vertragsmängeln zu identifizieren und zu quantifizieren, und unterstützt den Mandanten bei der Rückzahlungsprozedur an die betreffenden Banken, auch im Rahmen von Beziehungen, die kooperativ und konstruktiv aufrechterhalten werden müssen.